Einreise in Kroatien

Einreise in Kroatien Einreise nach Kroatien mit dem Auto

Die Einreise in Kroatien ist unkompliziert. Für die Einreise nach Kroatien brauchen Touristen lediglich einen Personalausweis oder Reisepass, ein Visum ist nicht mehr nötig.  Diese Einreisebestimmung gilt für Deutsche sofern sie nicht länger als drei Monate in Kroatien bleiben. Für Kinder unter 16 Jahren muss ein Kinderausweis vorgelegt werden.

Einreise Kroatien, Anmeldung

Stand September 2013: Offiziell gilt auch nach dem EU Beitritt Kroatiens noch untenstehende Regelung. Seit dem EU-Beitritt Kroatien gelten zwar grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU aber es gibt noch keine offizielle Veröffentlichung der Kroaten dazu. Bitte bei www.mup.hr aktuell informieren.

Individualreisende müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise in Kroatien bei der Polizei oder dem örtlichen Tourismusbüro anmelden. Bei Übernachtung in einem Hotel, in einer Ferienwohnung oder auf dem Campingplatz übernimmt gewöhnlich der Besitzer beziehungsweise Vermieter die Meldepflicht. Wer mit dem Schiff einklariert, hat dieselbe Pflicht. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht zahlt man hohe Bußgelder.

Einreise Kroatien, Führerschein und Kfz-Papiere

Autofahrer müssen bei der Einreise in Kroatien einen nationalen Führerschein und den Kfz-Schein mit sich führen. Zu empfehlen ist es auch, die Grüne Versicherungskarte mit sich zu führen, obwohl sie für Deutsche und Österreicher nicht mehr vorgeschrieben ist. Letztendlich vereinfacht sie jedoch im Falle eines Unfalls die Schadensregulierung. Besucher aus der Schweiz jedoch haben immer noch die Pflicht, die Grüne Versicherungskarte bei der Einreise in Kroatien mitzuführen. Es ist auch zu überlegen, ob man sein Fahrzeug für die Dauer des Aufenthaltes in Kroatien mit einer Vollkaskoversicherung versieht. Die Deckungssummen der kroatischen Kfz-Haftpflichtversicherungen sind im Allgemeinen wesentlich niedriger als in Deutschland. Bei der Einreise in Kroatien mit einem geborgten Fahrzeug muss unbedingt eine Vollmacht des Fahrzeughalters vorgelegt werden können.

Einreise Kroatien, Auslandskrankenversichrung

Es empfiehlt sich, vor der Einreise in Kroatien eine Auslandskrankenversicherung für alle Reiseteilnehmer abzuschließen, die ebenfalls einen Rücktransport in die Heimat abdeckt. Die medizinische Versorgung in Kroatien entspricht dem europäischen Standard. Medikamente und medizinische Eingriffe werden von den Krankenversicherungen gegen Vorlage der Rechnung im Normalfall ersetzt. Spezielle Impfungen für die Einreisenden sind nicht vorgeschrieben.

Einreise Kroatien, Verordnungen zu Haustieren

Wer sein Haustier im Urlaub mitnimmt sollte bei der Einreise in Kroatien beachten, dass im internationalen Impfpass des Tieres ein tierärztliches Gesundheitszeugnis und die Bescheinigung der Tollwutimpfung dokumentiert sind. Am Tag der Einreise in Kroatien sollte die Impfung mindestens 15 Tage her sein aber nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Das Haustier muss einen Mikrochip implantiert haben. Wer mit seinem Haustier über Slowenien, Italien und Österreich in Kroatien einreist, sollte neben den kroatischen auch noch die folgenden Bestimmungen beachten:

Slowenien:

Hunde müssen zusätzlich gegen Staupe geimpft sein. Am Tag der Einreise muss die Impfung mindestens 15 Tage aber höchstens sechs Monate her sein.

Italien:

Die Impfung des Tieres muss mindestens 20 Tage aber höchstens 11 Monate zurückliegen. Maulkorb und Leine sollten im Gepäck sein.

Österreich:

Die Impfung des Tieres muss mindestens 30 Tage jedoch höchstens 12 Monate alt sein. Maulkorb und Leine müssen auch hier im Gepäck sein.

 

Und hier noch einige Begriffe auf kroatisch:

Arzt = lijecnik, doctor
Zahnarzt = zubar
Krankenhaus = bolnica
Polizei = policija
Konsulat = konzulami ured
Botschaft = veleposlanstvo

Foto: Dago

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