Zoll in Kroatien
Um keine Schwierigkeiten mit dem Zoll in Kroatien zu bekommen, sollte man einige wenige Dinge beachten.
Zollfrei bei Ein- und Ausfuhr sind pro Person:
2 Liter Wein
8 Flaschen Bier
1 Liter hochprozentiger Alkohol
1 Liter haltbare Milch
1 Kilogramm Käse
200 Zigaretten
Die Einfuhr nach Kroatien und der Transit durch Kroatien von Geflügelfleisch aus Deutschland ist derzeit nicht gestattet, da in Deutschland stellenweise Geflügelpest vorgekommen ist.
Frischer Fisch bis zu einem Kilogramm darf eingeführt werden, wird aber am Zoll in Kroatien kostenpflichtig von einem Veterinär untersucht.
Wegen BSE und der Maul- und Klauenseuche dürfen weder Fleisch noch Fleischprodukte von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen nach Kroatien eingeführt oder als Transit durchgeführt werden.
Tierfutter aus Ländern mit BSE Vorfällen dürfen nicht nach Kroatien eingeführt werden. Der Zoll in Kroatien beschlagnahmt auch diese Waren.
Vor der Ausfuhr von Kunstgegenständen sowie Kulturgegenständen sollte man sich beim Ministerium für Kultur über Genehmigungen und notwendige Schritte erkundigen. Auch in einem der Zollbüros in mehreren großen Städten in Kroatien bekommt man genaue Informationen über Ausfuhrgenehmigungen spezieller Gegenstände.
Wer in Kroatien in Geschäften mit dem Schild „Tax Free“ Waren im Wert von mindestens 500,00 Kuna eingekauft hat, kann sich die Mehrwertsteuer in Höhe von 22% bei der Ausreise am Zoll in Kroatien rückerstatten lassen. Dazu muss die gekaufte Ware unbenützt sein. Um die Mehrwertsteuerbeträge am Zoll in Kroatien zurück bezahlt zu bekommen, muss beim Kauf der Ware vom Verkäufer ein Beleg mit den Daten aus dem Reisepass des Käufers ausgefüllt werden. Dieser Beleg wird dann bei der Ausreise dem Beamten des Zoll in Kroatien zur Stempelung vorgelegt. Direkt an der Grenze wird die Steuer-Rückzahlung vorgenommen.
Ausführliche Informationen rund um den Zoll in Kroatien gibt es hier: www.carina.hr/CURH/Dokumenti/Putnici/RHCarina_BrosTuristi_NJEM.pdf
Foto: Yaroslav
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