Zoll in Kroatien
Wein aus Kroatien für daheim kaufen, aber bitte die Zoll Vorschriften beachten
Zoll Kroatien, Ein- und Ausfuhrbestimmungen
Da Kroatien nunmehr seit 1. Juli 2013 ebenfalls ein Mitglied der EU ist, gibt es zumindest bei der zollfreien Ein- und Ausfuhr von verbrauchssteuerpflichtigen Genussmitteln ab diesem Zeitpunkt Änderungen. Wie in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten liegt die vom Zoll festgelegte Richtmenge von diesen Genussmitteln nun höher, was die Mitnahme für den persönlichen Bedarf deutlich vereinfacht. Folgende Richtmengen verbrauchssteuerpflichtiger Genussmittel sind innerhalb der EU zollfrei, da sie einem privaten Verbrauch zugerechnet werden:
Ein- und Ausfuhrbestimmungen des Zoll für Tabakwaren
Zigaretten 800 Stück
Zigarillos 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 Kilogramm
Zollbestimmungen Kroatien für Alkoholische Getränke
Spirituosen (Weinbrand, Whisky, Rum usw.)10 Liter
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 10 Liter
Zwischenerzeugnisse (Sherry, Portwein, Marsala) 20 Liter
Schaumwein 60 Liter
Bier 110 Liter
Keine Richtmengen für Wein vom Zoll Kroatien
Für Wein aus anderen EU-Mitgliedstaaten wurde in Deutschland keine Richtmenge festgelegt. Aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht kann Wein in unbegrenzter Menge für eine Verwendung zu privaten Zwecken mitgebracht werden. Weinrechtliche Vorschriften für den Transport von Wein bleiben davon unberührt.
Sonstige verbrauchssteuerpflichtige Waren
Kaffee 10 Kilogramm
Weitere Einzelheiten folgen, sobald wir sie in Erfahrung bringen können. Es empfiehlt sich bei weiteren Fragen vor Antritt der Reise das kroatische Zollamt oder das Auswärtige Amt in Deutschland zu kontaktieren.
Quelle: www.zoll.de
Zoll Kroatien, Einfuhr von Geld und Schecks
Geld und Schecks können in unbegrenzten Mengen eingeführt werden. Ab 10.000 EUR muss der entsprechende Betrag bzw. Gegenwert angemeldet werden.
Zoll Kroatien, Ausfuhr Kulturgegenstände
Vor der Ausfuhr von Kunstgegenständen sowie Kulturgegenständen sollte man sich beim Ministerium für Kultur über Genehmigungen und notwendige Schritte erkundigen. Auch in einem der Zollbüros in mehreren großen Städten in Kroatien bekommt man genaue Informationen über Ausfuhrgenehmigungen spezieller Gegenstände.
Zoll Kroatien, Haustiere
Hunde, Katzen und Frettchen dürfen in den Urlaub nach Kroatien mitgenommen werden, sofern sie einen Mikrochip tragen, ein tierärztliches Zeugnis für das Haustier vorliegt und eine Tollwutimpfung vorgenommen wurde. Weitere Infos unter Einreise Kroatien
Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Stand Juli 2013
Foto: www.go-kroatien, R. Rinnau
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