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Urlaub mit Hund Kroatien

Unterkunft mit Hund planen

Klären Sie vor der Buchung direkt mit dem Anbieter, ob Ihr Hund mitkommen darf und welche Haus- oder Platzregeln gelten. Fragen Sie nach möglichen Zusatzkosten, der Unterbringung und den Bereichen, die Sie gemeinsam nutzen können. Eine schriftliche Bestätigung hält die vereinbarten Bedingungen fest. Für Campingplätze in Kroatien gilt dasselbe: Stimmen Sie die Mitnahme des Hundes und mögliche Kosten vorab mit dem Betreiber ab. So können Sie die Unterkunft passend zu den Bedürfnissen Ihres Tieres auswählen.

Urlaub mit Hund Kroatien Urlaub mit Hund in Kroatien Foto: www.go-kroatien.de

Planen Sie für die Anreise nach Kroatien ausreichend Zeit für Pausen ein und halten Sie Wasser, Leine sowie die tierärztlichen Unterlagen unterwegs erreichbar. Nehmen Sie vertrautes Futter und nötige Medikamente in ausreichender Menge mit. Hinterlegen Sie die Kontaktdaten Ihrer Tierarztpraxis zusammen mit dem Impfpass, damit die wichtigsten Angaben bei Bedarf schnell zur Hand sind. In Kroatien kann die Betreuung des Hundes in der Unterkunft, bei Ausflügen und während der Fahrt unterschiedlich geregelt sein; vereinbaren Sie deshalb die konkreten Bedingungen direkt mit Ihrem Gastgeber.

Einreisebestimmungen für Hunde

Für eine nichtgewerbliche Reise mit Hund zwischen EU-Staaten gelten gemeinsame EU-Vorschriften. Der Hund benötigt eine eindeutige Kennzeichnung durch einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Eine gut lesbare, vor dem 3. Juli 2011 angebrachte Tätowierung wird ebenfalls anerkannt. Die Kennzeichnung muss vor der Impfung erfolgt sein. Bei der ersten Tollwutimpfung muss das Tier mindestens zwölf Wochen alt sein. Die Grundimmunisierung wird frühestens 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls gültig. Eine Wiederholungsimpfung bleibt gültig, wenn sie noch innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorherigen Impfung erfolgt; das maßgebliche Datum steht im Heimtierausweis.

Die genannten EU-Bestimmungen betreffen die nichtgewerbliche Reise mit dem eigenen Tier. Führt die Strecke durch ein Nicht-EU-Land, gelten dessen Einreisebedingungen auch während einer bloßen Durchfahrt; außerdem sind die Bedingungen für die Rückkehr in die EU zu beachten. Für die tierärztliche Vorbereitung zählen daher der eingetragene Mikrochip, die dokumentierte Tollwutimpfung und ein gültiger Heimtierausweis.

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Mit dem Hund unterwegs

Für die Fahrt mit Hund gelten die kroatischen Regeln zum Autofahren in Kroatien.